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Typisierung als "Historisches Fahrzeug"
"Historisch" ist ein Fahrzeug des Baujahres 1955 oder davor bzw. älter als 30 Jahre und in der Liste historischer Kraftfahrzeuge (hier werden nur erhaltungswürdige Fahrzeuge aufgenommen) und weiters nicht im alltäglichem Gebrauch. (link)
Falls man sich mit dem Gedanken trägt, einen Oldtimer zu importieren und als "Historisches Kraftfahrzeug" zu typisieren, oder ein österreichisches Fahrzeug auf "historisch" umtypisieren zu lassen, empfehlen wir, sich vorab über die entsprechenden Auflagen zu informieren und eventuell auch mit der zuständigen Zulassungsbehörde Kontakt aufzunehmen. Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen wird nicht in allen Bundesländern gleich gehandhabt und jene ändern sich auch immer wieder.
Hier die Unterschiede zwischen historischer und nicht-historischer Zulassung:
TYPISIERUNG EINES OLDTIMERS ALS NORMALE EINZELGENEHMIGUNG (der Unterschied zu zeitgenössischen Fahrzeugen ist nur bei den Abgaswerten gegeben):
jährliche Überprüfung nach §57a, die Lochung der Plakette entspricht dem Monat der Einzelgenehmigung
es gelten die gleichen Anforderungen an den technischen Zustand wie bei allen anderen Fahrzeugen, für die Abgaswerte gibt es Regelungen nach Baujahren bzw. mit oder ohne Katalysator, das entspricht dann also etwa den Abgaswerten, die zur damaligen Bauzeit vorgeschrieben waren
die Originalität ist kein prinzipielles Thema, zum Beispiel können Änderungen innerhalb des erlaubten Rahmens typisiert werden. Dazu zählen auch Karosserieänderungen, nicht originales Zubehör, Spurverbreiterungen und andere technische Änderungen. Für Vieles ist ein Gutachten eines technischen Sachverständigen oder einer TÜV-Stelle notwendig bzw. eine Herstellerfreigabe des Bauteils erforderlich.
der Oldtimer kann ohne Einschränkungen im normalen Straßenverkehr bewegt werden.
die Farbe der Plakette ist grün
TYPISIERUNG EINES OLDTIMERS ALS HISTORISCHES FAHRZEUG:
Überprüfung nach §57a nur jedes zweite Jahr, die Lochung der Plakette entspricht dem Monat der Einzelgenehmigung, beginnend mit diesem Jahr. Auch bei Ab- und späterer Wiederanmeldung muss der Ausgangspunkt (gerades oder ungerades Jahr) beibehalten werden
die Anforderungen an den Zustand des Fahrzeuges sind etwas anders: da die Vorgabe des Gesetzgebers an einen historisch zugelassenen PKW bezüglich der Erhaltungswürdigkeit sehr hoch sind, muss der Zustand der Note 1-3 entsprechen. Kleine technische Unzulänglichkeiten, wie ein leicht tropfender Motor sollten akzeptiert werden, ebenso sind bezüglich für unterschiedlicher Bremswerte zwischen links und rechts ein größerer Toleranzbereich gegeben. Fahrzeuge, die zwar technisch einwandfrei sind, optisch jedoch nicht einem Neufahrzeug oder sehr gutem Gebrauchsfahrzeug ähneln, werden in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht historisch zu typisieren sein. Ich denke da an ein bewusst heruntergekommenes Erscheinungsbild ("Ratlook") oder aber auch an Oldtimer im Originalzustand, die nur technisch behutsam restauriert wurden. Zweites wäre sehr wohl im Sinne der Erhaltungswürdigkeit lt. Gesetzgebung, da es das Straßenbild vergangener Tage besser wiedergibt als ausschließlich mit "wie-Neufahrzeugen". Auch für Filme sind historische Fahrzeuge dieser Art sehr gefragt, hier wäre also Nachbesserung erforderlich. Ich kann nur raten, falls man statt der perfekten Restaurierung ein schlampiges, in die Jahre gekommenes Erscheinungsbild bevorzugt, dies bei der Typisierung auch versucht durchzusetzen. Hier kann ebenfalls ein unabhängiger Gutachter sehr hilfreich sein.
Originalität wird großgeschrieben! Alles, auch eventueller Zubehör, muss der Zeit entsprechen. Nicht zeitgemäße Umbauten und Veränderungen sind nicht erlaubt. Im Zweifelsfalle also Unterlagen mitnehmen, die das Gegenteil beweisen. Auch Gutachter, die auf Marken spezialisiert sind, haben meist weniger Ahnung von Details als wir Liebhaber, die sich mit diesen Dingen mehr beschäftigen. Erlaubt sind technische Verbesserungen in bescheidenem Rahmen, die der Sicherheit dienen, wie z.B. bessere Bremsleitungen.
die Benützung des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr wird auf 120 Tage beschränkt (historische Krafträder lediglich 60 Tage), das geht sich in der Praxis meist gut aus, da im Winter dank des aggressiven Salzes kaum jemand viel fährt. Darüber hinaus sind "fahrtenbuchartige Aufzeichnungen" zu führen und bei Bedarf vorzulegen. Auch beim "Pickerl" müssen diese kontrolliert werden, meines Wissens führt dies aber kaum eine Werkstatt durch.
die Farbe der Plakette ist rot
Da historische Fahrzeuge den derzeit geltenden Bestimmungen nur teilweise entsprechen, muss um eine Ausnahmegenehmigung angesucht werden. Zuständig dafür ist die Typisierungsstelle einer der Landesprüfstellen für Kraftfahrzeuge. (link)
Das alles klingt in Hinblick auf erfolgreiche Typisierung schwierig, ist es auch - aber doch zu meistern! Wenn du nicht in Wien wohnst - man muss in dem Bundesland typisieren, in dem man gemeldet ist - ist es von Vorteil. Wien hat nur eine (wenig geliebte) Typisierungsstelle, in den meisten Bundesländern besteht aber Wahlmöglichkeit. Unbedingt vorher Erkundigungen einholen, welche Landesprüfstelle empfehlenswert ist. Ebenso wird es von manchen Prüfern gerne gesehen, wenn man vor der Typisierung bereits eine §57a-Überprüfung macht und das Gutachten vorlegen kann (und man weiß selbst genauer, woran man ist, z.B. Bremsentest). Der Nachteil ist natürlich, dass man das Fahrzeug ein weiteres Mal ohne Zulassung bewegen muss (Anhänger oder blaue Nummern). Weiters ist es sinnvoll, ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vorzulegen, das Originalität etc. bescheinigt.
Wenn man vorhat, ein Wertgutachten erstellen zu lassen (bei Kaskoversicherungen erforderlich und bei Entschädigungsforderungen nach Haftpflichtschäden sehr hilfreich) geht dies in einem Zug und kostet dann nur wenig mehr. Erwähnenswert sind auch die teilweise monatelangen Wartezeiten (Wien) auf einen Termin, wenn man sich erst im Frühjahr oder Sommer anmeldet. Außerdem sollte man sich gleich mit dem Gedanken anfreunden, die Hürde nicht im ersten Anlauf zu schaffen, irgend eine Kleinigkeit findet der Prüfer fast immer und ein "ich mach das schnell hier" ist illusorisch! Einen Nachtermin habe ich aber meist sehr bald bekommen.
Um dem Verlangen der Behörde nach Bekanntgabe des dem jeweiligen Modell, bzw. Baujahr des Modells entsprechenden Betriebsgeräuschs nachkommen zu können, stellen wir für fast alle Modelle pdf-Dokumente von Typenscheinen bzw. Einzelgenehmigungen zum Download bereit, link oben und unten. Die Einzelgenehmigungen von Importfahrzeugen (in der rechten Spalte) sind aus neuerer Zeit und haben deshalb bereits Angaben in gültigen Maßeinheiten (dB und kW). Die kW-Angaben älterer Modelle sind meist falsch, da für die Umrechnung die alten SAE-PS dieser Typenscheine herangezogen wurden. Die Motorleistung in DIN-PS liegt bei der D-Baureihe ca. 10% darunter.
Ein weiterer fraglicher Punkt ist die Eintragung der gesetzlich zugelassenen Reifendimensionen in die jeweiligen Dokumente, oft hat sich auch die Verfügbarkeit bestimmter Dimensionen geändert. Dazu ebenfalls eine Aufstellung unten.
Für die Typisierung brauchst du dann folgende Unterlagen, aber unbedingt vor oder bei der Terminvereinbarung bei der Landesprüfstelle deiner Wahl anfragen, welche Dokumente und Unterlagen im konkreten Fall beizubringen sind:
Typenschein oder landesspezifisches Äquivalent
Eigentumsnachweis, z.B. Rechnung, Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde,
Ausdruck der Historischen Liste gem. §131b KFG (Nachweis der Erhaltungswürdigkeit), kostenpflichtig, Auszüge dieser Liste sind beim Kuratorium für historische Mobilität oder bei Autopreisspiegel erhältlich
Bei Vertretung: Vollmacht
2 Fotos vom Fahrzeug (schräg von links vorne, schräg von rechts hinten), die macht manchmal auch der Prüfer, im Vorfeld fragen!
eventuell Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Oldtimer-Club, bekommst du bei Bedarf von uns (gratis)
Ist gar kein bzw. kein österreichischer Typenschein vorhanden:
eine Kopie eines österreichischen Typenscheins oder Datenblatt des Modells (erhältst du von uns, gratis) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, erhältst du bei der entsprechenen Behörde, siehe hier (diese bestätigt, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist)
eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
Nicht erforderlich, aber durchaus sinnvoll mitzubringen sind:
§57a-Gutachten, auch ein negatives, wenn inzwischen nachgebessert wurde
Gutachten eines Sachverständigen über Originalität und Zustand
Inzwischen ist das Einreichen einer Typisierung auch online möglich, zumindest in Wien (von den anderen Bundesländern weiß ich es nicht) : www.wien.gv.at/.... , auch die Unterlagen können direkt hochgeladen werden. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen eingelangt sind, wird ein Termin vergeben.

Die Typisierungsstellen haben meist eine Liste von Sachverständigen aufliegen, hier auch ein link. Die unterschiedlichen Listen decken sich nicht. Auch der Citroën DS-Club kann einen Sachverständigen, der auf alte Citroën spezialisiert ist und diese auch selber fährt (z.B. Ur-2CV), empfehlen: Christian Bayer, Perchtoldsdorf, NÖ
Import eines Oldtimers
Der ÖAMTC gibt darüber im Internet sehr gut Auskunft, von der wir annehmen können, dass die darin gegebenen Ratschläge den sich eventuell ändernden gesetzlichen Bestimmungen aktuell angepasst werden.
Der Eigenimport von Oldtimern wird hier abgehandelt: oeamtc.at/...
und hier der link der offiziellen Stelle (Gesetzgebung) : oesterreich.gv.at/...
In unseren Importfällen handelt es sich aber meist um Citroëns mit mehr als 30 Jahren Alter aus einem Land der EU, d.h. es fallen weder NOVA noch Zollgebühren an. Die Typisierung selbst unterscheidet sich dann kaum von einer Typisierung eines österreichischen Fahrzeuges. Was du beim Kauf außer dem Fahrzeug bekommen solltest: Typenschein bzw. Äquivalent (z.B. Carte grise in Frankreich), falls es das nicht gibt, ist dies aber kein großes Problem, wurde weiter oben beschrieben. Wenn die Fahrgestellnummer nicht stimmt, ist er für dich wahrscheinlich wertlos. Natürlich einen Kaufvertrag oder Rechnung, du musst letztendlich nachweisen können, dass das betreffende Fahrzeug dein Eigentum ist. Und sicherheitshalber ist ein Handyphoto vom Pass des Verkäufers kein Fehler.
Damit das Fahrzeug in Österreich zugelassen werden kann, muss es nach erfolgter Typisierung in die sogenannte Genehmigungsdatenbank eingetragen werden, das macht meistens ohnedies die Typisierungsstelle - klären.
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Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Ich plane demnächst, eine DS 21 aus Norddeutschland nach Österreich zu importieren und bin über diese genau Beschreibung mit den Links unheimlich dankbar! Ich werde berichten, wie es mir ergangen ist (Anmeldung erfolgt dann in Niederösterreich).
@Joachim Palden Der Link zu den Landesprüfstellen oben im Text hat sich inzwischen geändert. Hier der aktuelle Link: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/fahrzeuge/typengenehmigung/landespruefstellen.html