Vorbemerkung
Auch nach längerer Suche auf dem österreichischen Markt war für mich einfach nicht das “richtige” D-Modell dabei. Da das hiesige Angebot ohnehin sehr überschaubar ist, habe ich meinen Suchradius ausgeweitet und wurde schließlich in Deutschland fündig. Ich möchte hier von meinen Erfahrungen beim Kauf, Eigenimport und anschließender historischer Einzelgenehmigung berichten. Da bekanntlich “viele Wege nach Rom führen”, beziehen sich meine persönlichen Erfahrungen auf den Import bei Wohnsitz in Wien und Export aus Deutschland. Manche Aspekte sind auf andere (Bundes)-Länder vermutlich nur begrenzt übertragbar. Vielleicht können meine Ausführungen bei der Einschätzung helfen, wie ein möglicher Ablauf beim Kauf und Eigenimport nach Österreich aussehen kann. Joachim hat in seinem Leitfaden zu Import und Typisierung bereits die allgemeinen Fakten ausführlich dargelegt. Es empfiehlt sich, zuerst dort ins Thema einzusteigen und dann hier weiterzulesen.
Vor der Besichtigung
Ist ein in Frage kommendes Inserat gefunden, empfiehlt es sich vor einer Besichtigung und Probefahrt, beim Verkäufer detaillierte Fotos und Infos zu erfragen. Somit kann man vorab einschätzen, ob sich eine Reise lohnt. Meine Checkliste mit vorab zu klärenden Punkten (zusätzlich zu den i.d.R im Inserat genannten Eckpunkten wie Km-Leistung, Baujahr, etc.) sah in etwa wie folgt aus:
Warum wird der Wagen verkauft?
Was ist zur Historie bekannt? - Anzahl Vorbesitzer? - Welche Arbeiten (Restauration, Wartungen) wurden vorgenommen? - Gab es längere Standzeiten? - Wo wird der Wagen regelmäßig abgestellt (in Garage, Carport, …)?
Technischer Zustand (Karosserie, Innenraum, Mechanik, Hydraulik, …)
Wer auf Originalität Wert legt (was ggf. später auch maßgeblich bei der historischen Typisierung sein kann), sollte auch auf Plausibilität bestimmter Details achten wie baujahrabhängige Teile (z.B. Lenkrad, Armaturenbrett, Türgriffe), ein zum Wagentyp passender Motor, das Vorhandensein dazu passender Zulassungsdokumente.
Folgende Informationsquellen haben sich für mich als sehr wertvoll dargestellt:
Buch “Das Original: Citroën DS” von Jan de Lange & John Reynolds, HEEL Verlag, ISBN 3-89365-616-2. Erhältlich antiquarisch oder über eBay, Momox, Rebuy, …
Kaufberatung von Christian Stemmer sowie dessen Datenprofile
Lackfarben & Innenausstattungsvarianten nach Baujahren auf www.nuancierds.fr
Der persönliche Kontakt zu heimischen DS-Besitzern (siehe Citroënisten)!
Die eigene Erfahrung aus vorherigen Probefahrten, um einen Vergleichs- und Anhaltspunkt zu bekommen
Nachtrag: Dieses Video gab es zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, enthält aber viele hilfreiche Tips, worauf man beim Kauf achten kann: https://youtube.com/watch?v=CyMjzQ_7tyo
Kauf & Eigenimport
In der Regel sollte man mit zwei Reisen zum Verkäufer rechnen, einer zur Besichtigung und einer weiteren zum Abholen und Überführen. Sofern bei der Besichtigung und Probefahrt alles passt und man sich über den Kaufpreis einig wird, ist es an der Zeit, die weiteren Details zur Abwicklung mit dem Verkäufer zu besprechen.
Um die DS selbst von Deutschland nach Österreich zu fahren (wie in meinem Fall), ist ein deutsches Kurzzeitkennzeichen ratsam. Um dieses Kennzeichen beantragen zu können, welches zur Überführung nach Österreich geeignet ist, wird folgendes benötigt:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
Fahrzeug ist derzeit abgemeldet (Abmelde-Vermerk (Stempel) in Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Gültige Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
Kurzzeitversicherung mit grüner EU-Versicherungskarte
Mit dem Verkäufer vereinbarte ich nach Unterzeichnung des Kaufvertrags eine Anzahlung und die Zusendung der für das Kurzzeitkennzeichen benötigten Zulassungsbescheinigung 1+2 und des HU-Berichts.
Das Beantragen von deutschen Kurzzeitkennzeichen erledigte ich von Österreich aus über einen Online-Anbieter (Google-Suche z.B. nach “Kurzzeitkennzeichen EU Versand”), der ebenfalls die erforderliche Kurzzeitversicherung mit grüner EU-Versicherungskarte im Paket anbietet. Weil ein Vorausdatieren des Kurzzeitkennzeichens nicht möglich ist, wird das durch den Online-Anbieter beim Amt beantragte Kennzeichen per Express-Kurier entweder an eine deutsche oder österreichische Adresse gesendet, woraufhin es, den Zustelltag eingerechnet, nur noch 4 weitere Tage gültig ist.
Alternativ kann man ein Kurzzeitkennzeichen auch selbst bei einer deutschen KFZ-Zulassungsstelle beantragen. Dies ist günstiger und ergibt die vollen 5 Gültigkeitstage. Jedoch kann es pandemiebedingt schwierig bis unmöglich sein, kurzfristig einen Amtstermin zu bekommen. In jedem Fall ist für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens (im Gegensatz zu einem deutschen Ausfuhrkennzeichen) kein Vorführen des Fahrzeugs nötig.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen im Gepäck machte ich mich also auf den Weg zum Verkäufer, um die DS abzuholen und die Restzahlung (in bar - Erhalt vom Verkäufer quittieren lassen) zu leisten. Wenn im Voraus nicht bereits geschehen, sollte hier auch noch eine Kopie oder ein Handy-Foto vom Ausweis des Verkäufers erbeten werden.
Für die Überführung kann es ebenfalls nicht schaden, zur Sicherheit etwas Reserve-Motoröl und -LHM mitzuführen und vor Fahrtbeginn Flüssigkeitsstände - Motoröl, Kühlwasser und LHM (in Höchststellung bei laufendem Motor)) zu checken.
Gut zu wissen: Von meinen bisherigen Probefahrten war ich mit dem Anlassen der DS im kalten Zustand bereits recht vertraut und hatte so auch bei meiner DS festgestellt, dass sie im kalten Zustand nach einer kurzen Betätigung des Anlassers sofort anspringt. Was ich erst während der Überführung lernen musste ist, dass ein warmgefahrener DS-Motor nach kurzer Rast nur wiederwillig oder auch gar nicht mehr anspringen will - es sei denn, das Gaspedal wird beim Anlassen voll durchgetreten. Und selbst dann braucht zumindest meine DS beim Warmstart in der Regel etwas mehr Anlasser-Zeit als beim Kaltstart.
Einzelgenehmigung (bei Wohnsitz in Wien)
Bei Wohnsitz in Wien ist die Landesfahrzeugprüfstelle (MA46) zum Ausstellen der Einzelgenehmigung zuständig, sofern die DS noch nie in Österreich zugelassen war.
Es lohnt sich, schon so früh wie möglich einen Termin bei der MA46 anzufragen, denn es ist ab Terminanfrage bis Vorführ-Termin von mehreren Wochen bzw. Monaten Wartezeit auszugehen. In meinem Fall bekam ich bei Terminanfrage Ende Juni einen Termin für Mitte August.
Folgende Unterlagen habe ich bei der Terminanfrage übers Online-Formular an die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle eingereicht:
Letztgültige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
Kaufvertrag
letztgültige deutsche Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
Österreichische Referenz-Typengenehmigung eines vergleichbaren Fahrzeugs & Motortyps
Österreichische Referenz-Einzelgenehmigung eines vergleichbaren Fahrzeugs & Motortyps
Amtlicher Lichtbildausweis/Reisepass
Meldezettel
Mitgliedsbestätigung DS-Club Österreich (optional -> Clubleitung)
Im Online-Formular unter Fahrzeugdaten sowie im Freitextfeld gab ich zudem an, dass die Zulassung als historisches Fahrzeug gewünscht ist.
Während der Wartezeit auf den Termin habe ich ein Oldtimer-Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen lassen. Dies war später nicht nur für die (Oldtimer-)Versicherung von Belang, sondern wurde auch von der Landesfahrzeugprüfstelle beachtet und einbehalten.
Sofern die Fahrt(en) zum Prüftermin bei der Landesprüfstelle erneut “auf eigener Achse” stattfinden soll, kann dies entweder mit deutschem Kurzzeitkennzeichen (sofern noch gültig), einem geliehenen blauen Händler-Kennzeichen, oder mit dem österreichischen Kurzzeitkennzeichen in grün von einer Zulassungsstelle erfolgen.
Übrigens: Obwohl beides EU-Kennzeichen mit blauem Rand links sind, haben die österreichischen Kennzeichen eine andere Höhe als deutsche Kennzeichen. Je nach Bauart der bisher am Auto montierten deutschen Kennzeichenhalter ist also ein Österreich-kompatibler Ersatz fällig!
Zum Prüftermin bei der MA46 nahm ich alle oben aufgeführten Unterlagen im Original (bzw. die ausgedruckten Referenz-Genehmigungen) mit und zusätzlich auch die folgenden Unterlagen:
Oldtimer-Gutachten
Ausdruck Listeneintrag der Fahrzeugsuche aus der approbierten Liste der historischen Fahrzeuge des KHMÖ
Sicherheitshalber auch sämtliche mir vom Verkäufer ausgehändigten Unterlagen zum Wagen (wurden jedoch nicht benötigt)
Die eigentliche Prüfung erfolgte dann sehr gründlich und ergab leider zu meiner Enttäuschung die Feststellung von zwei Mängeln, die nun von mir bis zu einem Nachtermin beseitigt werden mussten. Bemängelt wurde ein Flüssigkeitsverlust im vorderen Motorenbereich, sowie unterschiedlich helle Fernlichtwirkung links/rechts. Letzteres war eine Kleinigkeit, die ich durch einen Austausch beider H1-Lampen recht leicht selbst beheben konnte. Ersteres (der Flüssigkeitsverlust) machte jedoch in weiterer Folge einen Werkstattaufenthalt erforderlich.
Wie sich später herausstellte, gab es an der Hydraulik mehrere kleinere Lecks und am Schaltblock auch ein größeres. Zwar waren diese Lecks (noch) nicht so massiv, dass sie bereits zu einer Panne während der Überführungsfahrt geführt oder sich während sonstiger Fahrten irgendwie bemerkbar gemacht hätten, jedoch hätte einem geschulten Auge die erhöhte Anzahl an Öltropfen am Abstellplatz sowie am Unterboden der DS sicherlich schon vor der Fahrt zur MA46-Prüfung Anlass zur Sorge bereitet. Ein paar kleinere ölfeuchte Stellen scheinen in gewissem Umfang bei einer DS ja normal zu sein - in meinem Fall war jedoch schon nicht mehr vom Normalbereich auszugehen.
Den zweiten Vorführtermin zur Nachkontrolle sollte ich per Email innerhalb von 28 Tagen direkt beim Prüfer anfragen, woraufhin ich dann einen zweiten Termin für Ende September erhielt. Die Nachuntersuchung war wesentlich schneller erledigt als beim ersten Termin. Nun wurden vom Prüfer auch Fotos gemacht und mir wurde mitgeteilt, ich bekäme eine Email, sobald der Bescheid abholbereit wäre (dieser wird leider nicht postalisch zugesendet). Der Prüfer teilte mir ebenfalls mit, dass er die Eintragung der Fahrgestellnummer in die Genehmigungsdatenbank erledigen würde. Tatsächlich konnte ich noch am gleichen Tag in der Finanzsperrauskunft meine DS im System finden.
Anfang Oktober war es dann endlich soweit und ich konnte meine Einzelgenehmigung während der regulären Publikumszeiten bei der MA46 abholen (hierfür war kein Termin erforderlich). Nun wurde auch die Gebühr fällig (EUR 205,10) und auf meine Bitte hin wurde mir auch das Original des Oldtimer-Gutachtens, von dem ich nur dieses eine Exemplar hatte, wieder ausgehändigt.
Finanzamt & Zulassung
Letzte bürokratische Hürde war nun, die Zulassungssperre meiner DS vom Finanzamt aufheben zu lassen. Diese Sperre soll sicherstellen, dass etwaig anfallende Steuern (z.B. NoVa) auf das nach Österreich importierte Fahrzeug entrichtet werden. Bei aus einem EU-Land stammenden Oldtimern fällt eine solche Steuer zwar nicht an. Der Sperrvermerk wird allerdings trotzdem eingetragen. Also auf zum zuständigen Finanzamt Wien-Mitte - natürlich erst nach der obligatorischen Online-Terminvereinbarung.
Für das Aufheben der Zulassungssperre für einen Oldtimer nach Eigenimport innerhalb der EU benötigt das Finanzamt folgende Unterlagen im Original:
Einzelgenehmigung
Kaufvertrag
Amtlicher Lichtbildausweis
Ein NoVa2-Formular musste ich (trotz anderslautenden Telefonauskunft) nicht ausfüllen. Es kann nicht schaden, wenn man sicherheitshalber sämtliche wesentliche Original-Unterlagen zum Fahrzeug mitnimmt.
Gleich nach dem Finanzamt-Termin zum Aufheben der Zulassungssperre konnte ich die DS bei einer beliebigen KFZ-Zulassungsstelle anmelden. Hierfür ist neben der Einzelgenehmigung auch eine Versicherungsbestätigung nötig, die man von einer (Oldtimer-)KFZ-Versicherung bekommt.
Bei der Zulassungsstelle erhält man dann nebst Zulassung Teil I und II die Kennzeichen sowie das rote Pickerl. Teil II der österreichischen Zulassungsbescheinigung wird von der Zulassungsstelle übrigens an die Einzelgenehmigung geheftet.
Auf Wunsch kann man auch ein Oldtimer-Kennzeichen bekommen, welches kürzer ist (zwei statt vier Zahlen plus ein Buchstabe) als ein reguläres Kennzeichen. Damit eignet sich dieses kurze nicht (!) für die Verwendung als Wechselkennzeichnen. Die Kennzeichen-Höhe ist jedoch immer die eines regulären österreichischen Kennzeichens.
Zur 2-Jahres-Gültigkeit des roten Pickerls hatte Joachim in seinem Beitrag ja bereits auf eine Eigenheit hingewiesen. Zu meiner Überraschung lochte mir meine Zulassungsstelle das rote Pickerl nicht gleich für zwei Jahre ausgehend vom Monat der Einzelgenehmigung (= September 2021), sondern ausgehend vom Baujahr und -monat meiner DS (April 1970) nur noch bis April 2022. Auf meine etwas skeptische Rückfrage hin vergewisserte man sich auch telefonisch noch mal in der Zentrale, dass dies so seine Richtigkeit hätte. Ab April 2022 sollte dann jedenfalls der reguläre 2-Jahres-Turnus einsetzen.
Fazit & Dank
Ähnlich lang wie dieser Erfahrungsbericht ist somit auch das Gesamt-Prozedere vom Eigenimport einer DS nach Österreich. Insgesamt ist alles gut machbar, jedoch hilft es, viel Gelassenheit und Geduld mitzubringen und alle erforderlichen Schritte gut vorzubereiten. Mein besonderer Dank gilt meinen “Import-Begleitern” Joachim und Jörg, die mir mit sehr vielen guten Tipps und Ratschlägen zur Seite standen!
Vielen lieben Dank für den tollen Erfahrungsbericht, der mir (hoffentlich) sehr hilft. Ich stehe kurz davor, eine sehr schöne DS 21 aus Norddeutschland nach Österreich zu holen und die hier beschrieben Schritte sind für mich eine wertvolle Orientierung. Vielleicht kann ich später mal ein Update liefern, falls sich Einzelheiten geändert haben sollten.
LG Matthias